| | Bis zum vergangenen Jahr hatten wir für unseren deutschen Brieftaubensport eine sogenannte "Reiseordnung", in der all die Dinge geregelt waren, die für unsere Reisesaison wichtig sind. im zurückliegenden Jahr wurde diese "Reiseordnung" von einigen engagierten Sportsfreunden überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Wenn man so will, dann wurde das gesamte Schriftstück modernisiert und in der aktuellen Ausgabe 5 der "Brieftaube" sind all die Regelungen und Paragraphen nun unter dem Begriff "Reise- und Vergabeordnung Sport (RVO Sport) zusammengefasst.
Ich habe dieses neue Schriftstück nun gelesen und an einem gewissen Punkt war ich doch ein stückweit irritiert.
In der alten Reiseordnung bis zum vergangenen Jahr war unter dem §10 Transport IV. g.) folgendes niedergelegt:
"Die Ankunft am Auflassort muss wenigstens eine Stunde pro 100 km mittlere Entfernung, mindestens jedoch 2 Stunden vor geplanter Auflasszeit erfolgen."
In der neuen Verordnung für 2026 lesen wir nun unter Artikel 208 "Transport und Tierschutz" unter Punkt d.) 7. nur noch diesen Satz hier:
"Die Ankunft am Auflassort muss mindestens 2 Stunden vor geplanter Auflasszeit erfolgen."
Der Faktor eine Stunde Standzeit pro 100 Kilometer Flugstrecke wurde also aus den Bestimmungen herausgenommen.
Ich hatte persönlich diesen Ansatz immer für sehr richtig befunden. Auch heute kann man natürlich als Flugveranstalter weiterhin so planen, dass man pro 100 KM Strecke eine Stunde Standzeit kalkuliert.
Ich habe allerdings nirgendwo einen Hinweis darauf gewunden warum man die bisherige Empfehlung aus der Regelung herausgenommen hat. Meines Erachtens nach wäre es sogar sinnvoller gewesen die "mindestens 2 Stunden" heraus zu kürzen und fest zu regeln dass man pro 100 KM eine Stunde Standzeit haben muss.
Ich habe mir noch einmal das Video zu unserer Mitgliederversammlung des Verbandes angesehen, aber auch dort wurde zu diesem Absatz kein Wort verloren.
Ich habe Kontakt mit einigen Flugleitern aufgenommen, aber auch von diesen konnte mir niemand erklären warum der Passus aus unserer "neuen Reiseordnung" entfernt wurde.
In den letzten Jahren war es so, dass den Flugleitern besonders dazu geraten wurde ausreichend lange Standzeiten zu kalkulieren um den Tauben genug Ruhe vor dem Flug zu geben. Die neue und verkürzte Regelung wird dazu führen, dass so manche Organsisation schon aus Kostengründen (jede Stunde, die der Fahrer weniger fährt spart bares Geld) "auf den letzten Drücker" am Auflassort anfahren wird.
In den Niederlanden und Belgien setzt man aus guten Gründen ab 350 KM Flugstrecke schon zwei Tage vor dem Flug ein und die Erfahrung praktisch aller Sportfreunde ist mit dieser Praxis sehr positiv. Immer wieder wird gesagt, dass die Tauben unter diesen Bedingungen in deutlich besserem Zustand zuhause eintreffen als bei kürzeren Standzeiten.
Im deutschen Brieftaubensport aber wollen wir scheinbar nun das Gegenteil von dem tun, was die Erfahrung uns lehrt.
Es kann sein dass es für die verkürzte, neue Regelung gute Gründe gibt. Diese sind vielleicht auch wieder in irgendwelchen Tierschutz- und Transportverordnungen zu suchen. Aber solche Verordnungen gelten in der Regel ja inzwischen EU-weit und daher ist mir nicht ganz klar warum wir es im deutschen Brieftaubensport nun so viel anders handhaben wollen als in anderen Ländern.
Zwei Flugleiter, mit denen ich Kontakt hatte, haben mir unabhängig voneinander gesagt, dass sie den Verdacht hegen, dass vermutlich die Funktionäre, die keinen langen Korbaufenthalt haben wollen, gute Lobbyarbeit geleistet haben und deswegen dieser Passus aus den vergangenen Jahren entfernt wurde. Ich kann es nicht beurteilen, aber ich finde die neue Regelung schon grenzwertig, denn sie erlaubt künfitg problemlos einen 500 oder gar einen 600 KM-Flug erst am Tag vor dem Flug einzusetzen. Rechnet man für einen 500 KM-Flug großzügig mit 12 - 14 Stunden Fahrzeit (inklusive Tränkenpausen etc.), dann kann ich diesen Flug, wenn ich einen Auflass um 6 Uhr morgens anstrebe, um 14 Uhr am Vortag einsetzen. Und auch den 600er kann ich kurz vor den Mittagsstunden einsetzen. Wenn eine Organisation dann um 3.58 Uhr morgens am Auflassort ist, kann sie 6 Uhr auflassen. Ich biete jetzt schon jede Wette an, dass das auch aus Kostengründen hier und da so gehandhabt wird. Die Erfahrung zeigt uns aber, dass so ein Vorgehen nicht im Sinne unserer Tauben sein kann. Daher bin ich tatsächlich ein wenig erstaunt darüber was da in der neuen "RVO Sport" niedergelegt wurde. Noch bevor die Saison beginnt sehe ich an dieser Stelle doch deutlichen Änderungs- und Verbesserungsbedarf.
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